Strafrecht
Jeder Mensch kann unschuldig zu dem Beschuldigten in einem Strafverfahren werden, beispielsweise wegen
- Körperverletzung
- Nötigung
- Betrugs
- Diebstahls
- Beleidigung
- insbesondere auch im Verkehrsstrafrechtwegen
- fahrlässiger Körperverletzung
- fahrlässiger Tötung
- unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- Trunkenheitsfahrt
- Straßenverkehrsgefährdung
- Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Wir vertreten Sie im
- polizeilichen Ermittlungsverfahren
- im Strafermittlungsverfahren insgesamt
- im Strafbefehlsverfahren
- im Strafverfahren vor dem Strafgericht
ACHTUNG!
Gerade im Verkehrsstrafrecht können gravierende Nebenfolgen verhängt werden, insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung einer längeren Sperrfrist. Diese kann beruflich bis zu einer Existenzgefährdung führen. Deshalb empfiehlt es sich, im Zweifelsfall der Polizei gegenüber keine Angaben zur Sache zu machen, sondern erst nach einer Akteneinsicht.