Sonstige Rechtsgebiete

Sonstige Rechtsgebiete

Ehescheidungsrecht

Das Ehescheidungsrecht ist Teil des Familienrechts, enthält aber eine Vielzahl von besonderen Problemen, sowohl persönlicher als auch wirtschaftlicher Art, die gravierende Auswirkungen auch lange nach der Scheidung haben können.

Zeitlich zu unterscheiden sind

  • das Getrenntleben bis zur Scheidung
  • die Scheidung selbst
  • die Zeit nach der Scheidung

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Bereiche des Scheidungsrechts sind

  • einvernehmliche oder streitige Scheidung
  • Unterhaltsansprüche während des Getrenntlebens
  • nacheheliche Unterhaltsansprüche
  • Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind

Besonderheiten bestehen teilweise bei

  • Gütertrennung und Eheverträgen
  • eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Partnerschaftsverträgen
  • nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Bitte beachten Sie:

Eine Scheidung ist ein gravierender Schritt im Leben - deshalb bieten wir auch keine Online-Scheidung an!
Eine so genannte Online-Scheidung ist nämlich eine Scheidung, bei der

  • Sie statt eines persönlichen Termins beim Rechtsanwalt nur einen Fragebogen online beantworten, mit dem die wichtigsten Informationen abgefragt werden,
  • die Zeitersparnis maximal 2 Tage (bei einer Gesamtdauer des Scheidungsverfahrens von mindestens 6 Monaten) ausmacht, weil Sie den Fragebogen online auch sofort und nach Feierabend absenden können und nicht auf den Termin beim Rechtsanwalt warten müssen,
  • es in jedem Fall einen Termin vor Gericht gibt, zu dem Sie auch persönlich erscheinen müssen,
  • Sie in vielen Fällen Ihren Rechtsanwalt bei einer so persönlichen Sache wie Ihrer Scheidung erstmals 5 Minuten vor dem Gerichtstermin auf dem Flur persönlich sehen,
  • dieselben Kosten entstehen wie bei jeder anderen Scheidung (bei gleichem Gegenstandswert), da auch für Online-Scheidungen die Kostengesetze und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gesetzlich geregelte Gebühren zwingend vorschreiben

Tatsächlich ist eine Online-Scheidung keine Scheidung, die online vollzogen wird und Kosten, Zeit und Mühe erspart. Dafür aber verzichten Sie in einer höchstpersönlichen Angelegenheit auf den persönlichen Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt.

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Erbrecht

Erben und Vererben

Oft erwarten Sie Probleme, die die Hinterbliebenen zusätzlich zu dem Todesfall belasten und einen über Jahre andauernden Familienstreit auslösen können.

Wollen Sie Ihren letzten Willen regeln und einen künftigen Familienstreit im Vorwege vermeiden

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Wir beraten Sie, wenn Sie

  • ein Testament, Ehegatten- oder gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) errichten wollen
  • einen Erbvertrag schließen wollen

Ist der Erbfall eingetreten?

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn Sie

  • Ihr Erbrecht geltend machen oder durchsetzen wollen
  • einen Pflichtteilsanspruch haben oder abwehren wollen
  • Verfügungen und Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten anfechten oder sich gegen eine Anfechtung verteidigen wollen
  • das Erbe ausschlagen wollen
  • ein Vermächtnis Probleme bereitet
  • Streit wegen einer Testamentsvollstreckung haben

Bei allem behalten wir im Auge, dass es bei Fragen des Erbrechts eben nicht nur um wirtschaftliche Positionen geht, sondern auch um die familiäre und menschliche Seite.

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Grundstücksrecht

Ob Sie sich den Traum vom Einfamilienhaus erfüllen wollen oder als Wohnungsunternehmen oder Investor ein Bauvorhaben planen bzw. eine Bestandsimmobilie erwerben, ein Grundstückskauf kann Probleme mit sich bringen.

Dies können beispielsweise Altlasten auf einem zuvor als Tankstelle oder zu anderen gewerblichen Zwecken genutzten Grundstück sein, aber auch die immer weiter zunehmende Verdichtung sollte hier nicht unterschätzt werden. Gerade der stets zunehmende Wohnbedarf gerade im Großraum Hamburg zu immer mehr Fällen, in denen von großen Grundstücken die hinteren und bisher als Garten genutzten Grundstücksteile bebaut werden. Nachbarliche Belange können hier betroffen sein, aber auch ganz praktische Fragen wie die Zufahrt bei so genannten Pfeifenstielgrundstücken können zu klären sein.

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Das Grundstücksrecht hat zum Gegenstand

  • den Grundstückskaufvertrag über
    • unbebaute Grundstücke
    • Häuser (Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser)
    • Eigentumswohnungen
    • Zinshäuser und Gewerbeobjekte
  • den Erbbaurechtsvertrag
  • den Schenkungsvertrag
  • besondere Regelungen – im Grundstückskaufvertrag oder auch unabhängig von einem solchen
    • Grunddienstbarkeit
    • beschränkte persönliche Dienstbarkeit
    • Nießbrauch
    • Reallast
    • dingliches Vorkaufsrecht
    • Hypothek
    • Grundschuld
    • Rentenschuld
  • Fragen zum Grundbuchrecht und zur Auflassungsvormerkung

Wir beraten Sie betreffend alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und begleiten Sie bis zum Abschluss der notariellen Verträge. Im Streitfall vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Für alle Fragen rund um das Grundstücksrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Bodo H. Meier zur Verfügung, gleich ob das Grundstück in Hamburg oder dessen Umland liegt.

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Strafrecht

Jeder Mensch kann unschuldig zu dem Beschuldigten in einem Strafverfahren werden.

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Beispielsweise wegen

  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Betrugs
  • Diebstahls
  • Beleidigung
  • insbesondere auch im Verkehrsstrafrecht wegen
    • fahrlässiger Körperverletzung
    • fahrlässiger Tötung
    • unerlaubten Entfernens vom Unfallort
    • Trunkenheitsfahrt
    • Straßenverkehrsgefährdung
    • Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Wir vertreten Sie im

  • polizeilichen Ermittlungsverfahren
  • im Strafermittlungsverfahren insgesamt
  • im Strafbefehlsverfahren
  • im Strafverfahren vor dem Strafgericht

ACHTUNG!

Gerade im Verkehrsstrafrecht können gravierende Nebenfolgen verhängt werden, insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung einer längeren Sperrfrist. Diese kann beruflich bis zu einer Existenzgefährdung führen. Deshalb empfiehlt es sich, im Zweifelsfall der Polizei gegenüber keine Angaben zur Sache zu machen, sondern erst nach einer Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt.

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Verwaltungsrecht

Es regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu den Bürgern und begegnet jedem täglich und fast überall – schon jedes Verkehrszeichen ist ein Akt staatlichen Handelns.

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Wichtige Bereiche sind

  • Baurecht
  • Gewerberecht (Gaststättenrecht, Handwerkerrecht)
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zweckentfremdung (in Hamburg und einigen anderen Städten, insbesondere durch Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung)

Gegen das Sie belastende Verwaltungshandeln, insbesondere durch

  • Verwaltungsakte
  • Verwaltungsrealakte

oder das Versagen eines Begehrens / die Ablehnung eines gestellten Antrags durch entsprechende Maßnahmen stehen Ihnen Rechtsmittel und Klagen zur Seite, beispielsweise

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Leistungsklage
  • Verpflichtungsklage
  • Feststellungsklage
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Verfassungsbeschwerde

Im Verwaltungsrecht sind Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln und die Erhebung von Klagen von besonderer Bedeutung. Im Falle von Sie belastenden Maßnahmen drohen bei Fristablauf und damit Rechtskraft Vollstreckungsmaßnahmen, nämlich

  • das Zwangsgeld
  • die Ersatzvornahme
  • der unmittelbare Zwang.

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Wohnungseigentumsrecht

Immer mehr Menschen kaufen sich nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilte Immobilien, seien es Wohnungen, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften, Neubauvorhaben oder Altbauten, zur Eigennutzung oder zur Vermietung als Kapital- anlage.

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Hieraus ergeben sich verschiedene Rechtsbeziehungen und Bereiche, in denen es zu Problemen kommen kann, die aktuell Kosten entstehen lassen und auf längere Sicht den Wert Ihres Eigentums beeinflussen können, nämlich u.a.

  • zwischen den Eigentümern, beispielsweise wegen
    • Mehrheitsbeschlüssen
    • Beschlüssen über Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
    • Wahl und Entlastung des Verwaltungsbeirats
    • Ausgaben aus der Rücklage
    • Sonderumlagen
    • Streits über den Wirtschaftsplan
    • Rechten und Pflichten aus der Teilungserklärung
    • Zahlungsrückständen mit Wohngeldzahlungen
    • Nachbarstreitigkeiten
  • zwischen den Eigentümern und dem Wohnungseigentumsverwalter, beispielsweise wegen
    • der Wohngeldabrechnung
    • der Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung
    • der Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung
    • der Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
    • der Verwalterzustimmung bei Verkauf einer Eigentumseinheit
    • der Verwalterbestellung, des Verwaltervertrags
    • der Wahl, Abwahl und Entlastung des Verwalters
    • des Verwalterhonorars
  • zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten, beispielsweise
    • bei Neubauvorhaben dem Bauträger
    • Handwerkern nach Reparaturen
    • Eigentümern von Nachbargrundstücken

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